Der Kirchenrat lädt alle Gemeindemitglieder zur diesjährigen Gemeindeversammlung am Sonntag, den 19. März, um 10.00 Uhr in die St. Martini Kirche ein.
Nach § 42 der Verfassung der evangelisch – reformierten Kirche besteht die Gemeindeversammlung aus den Gemeindemitgliedern und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Sie findet im Zusammenhang mit einem Gottesdienst statt.
Der Kirchenrat wird über die innere und äußere Entwicklung der Kirchengemeinde sowie über die gesamtkirchliche Lage berichten und die Äußerungen mit den Gemeindemitgliedern erörtern. Vorschläge aus der Gemeinde für Punkte der Tagesordnung sind spätestens drei Wochen - bis zum 26. Februar 2017 - vor der Gemeindeversammlung dem Kirchenrat einzureichen.
Wir freuen uns auf ihr Kommen.
Pastor Uwe Völker
Nach § 42 der Verfassung der evangelisch – reformierten Kirche besteht die Gemeindeversammlung aus den Gemeindemitgliedern und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Sie findet im Zusammenhang mit einem Gottesdienst statt.
Der Kirchenrat wird über die innere und äußere Entwicklung der Kirchengemeinde sowie über die gesamtkirchliche Lage berichten und die Äußerungen mit den Gemeindemitgliedern erörtern. Vorschläge aus der Gemeinde für Punkte der Tagesordnung sind spätestens drei Wochen - bis zum 26. Februar 2017 - vor der Gemeindeversammlung dem Kirchenrat einzureichen.
Wir freuen uns auf ihr Kommen.
Pastor Uwe Völker